Aber das ist nur dann erlaubt, wenn die Kleinreparaturklausel auch wirksam ist und das ist sie in vielen Mietverträgen eben nicht. leider können wir keine konkrete Aussage dazu treffen, da wir auch nicht wissen, ob bei Ihnen ein Tarifvertrag gilt oder was im Arbeitsvertrag steht.Es ist ja nun doch ein Einschnitt in das privat Leben ohne Vergütu